Allgem. Einkaufsbedingungen - INNOVAVENT | Annealing | Lift-Off | Kristallisation |

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Allgem. Einkaufsbedingungen

Kontakt > AGB

8/2011
1. Allgemeines
1.1 Für alle unsere – auch künftigen - Geschäfte sind ohne erneute ausdrückliche Vereinbarung ausschließlich die vorliegenden Einkaufsbedingungen maßgebend. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Verkäufers erkennen wir nicht an; den Geschäftsbedingungen des Verkäufers wird hiermit widersprochen. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Verkäufers die Leistung des Verkäufers vorbehaltlos annehmen. Eine Änderung nachfolgender Bestimmungen bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Einwilligung bzw. einer schriftlichen Vereinbarung.
1.2 Soweit die vorliegenden Bedingungen zu einzelnen Rechtsfragen keine Regelungen enthalten, gilt das Gesetzesrecht.
1.3 An den dem Verkäufer überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen haben wir die alleinigen Eigentums –und Urheberrechte. Sie dürfen grundsätzlich, und vor allem bei Vertraulichkeitsvermerk, Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Abwicklung des Vertrages fort und erlischt erst, wenn das in den Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist. Der Verkäufer darf unsere Unterlagen nur für die Fertigung aufgrund unserer Bestellung verwenden und muss sie nach Abwicklung der Bestellung unaufgefordert an uns zurückgeben.
1.4 Die dem Verkäufer im Zusammenhang mit unseren Bestellungen zur Kenntnis gebrachten Informationen gelten als vertraulich.
1.5 Erfüllungsort für die Leistungspflicht des Verkäufers, sowie unsere Zahlungspflicht ist unser Geschäftssitz.

2. Vertragsschluss
2.1 Alle den Vertrag, sein Zustandekommen und seine Ausführung betreffenden Erklärungen und Vereinbarungen zwischen uns und dem Verkäufer sind schriftlich niederzulegen.
2.2 Die Angebote des Verkäufers sind für uns verbindlich und kostenlos.
2.3 Die Annahmefrist für unsere Bestellungen beträgt zwei Wochen ab Angebotsdatum.

3. Leistungsmodalitäten
3.1 Die Lieferung erfolgt „frei Haus“.
3.2 Der Verkäufer muss auf allen Versandpapieren, Lieferscheinen und Rechnungen unsere Bestellnummer angeben. Für alle wegen Nichteinhaltung dieser Pflicht entstehenden Folgen ist der Verkäufer verantwortlich.
3.3 Von uns gesetzte Liefertermine und -fristen sind bindend. Maßgebend für ihre Einhaltung ist der Wareneingang bei uns. Der Verkäufer informiert uns unverzüglich schriftlich, wenn er erkennt, dass er die vereinbarten Liefertermine nicht einhalten kann.
3.4 Teillieferungen und vorfristige Lieferungen sind unzulässig. Eine gleichwohl erfolgte Annahme der Leistung ändert an den ursprünglich vereinbarten Zahlungsbedingungen und –terminen nichts.  

4. Zahlungsmodalitäten
4.1 Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise beinhalten die Verpackung der Ware und sind verbindlich. Eine Rückgabe der Verpackung erfolgt nicht.
4.2 Die Fälligkeit von Forderungen gegen uns tritt erst nach vollständigem Wareneingang bei uns und Zugang der ordnungsgemäß erstellten Rechnungsunterlagen ein.
4.3 Wir bezahlen den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto bzw. innerhalb von 30 Tagen netto, gerechnet ab Lieferung und Rechnungszugang.
4.4 Der Verkäufer darf seine Forderungen gegen uns nicht abtreten, verpfänden oder in sonstiger Weise darüber verfügen.

5. Gewährleistung
5.1 Mängelansprüche sind rechtzeitig geltend gemacht, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Ware an den Verkäufer abgewandt werden. Bei verborgenen Mängeln beginnt diese Rügefrist mit Entdeckung des Mangels.
5.2 In dringenden Fällen können wir in Abstimmung mit dem Verkäufer erforderliche Nachbesserungsarbeiten auf seine Kosten selbst ausführen.
5.3 Die Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen bei streitigen Ansprüchen nach § 203 Satz 1 BGB muss schriftlich erfolgen.



6. Haftung
6.1 Soweit der Verkäufer für Produktschäden haftet, deren Ursache in seinem Verantwortungsbereich liegt, stellt er uns von Schadenersatzansprüchen Dritter frei.
6.2 Der Verkäufer unterhält eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von pauschal 2,5 Mio. € pro Personenschaden/Sachschaden. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
6.3 Über erforderliche Rückrufaktionen der gelieferten Produkte informieren wir den Verkäufer, soweit möglich und zumutbar, und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Verkäufer trägt alle uns aus oder im Zusammenhang mit der Rückrufaktion entstehenden Kosten.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Ein Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ist nur wirksam, wenn wir zur Weiterveräußerung und Verarbeitung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ermächtigt sind und der Eigentumsvorbehalt mit Zahlung des Kaufpreises erlischt.
7.2 Sofern wir dem Verkäufer Teile für die Herstellung der Ware zur Verfügung stellen, behalten wir uns daran das Eigentum vor (Vorbehaltsware). Verarbeitungen nach § 950 BGB erfolgen für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. An der neuen Sache steht uns das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der neuen Sache zu.
7.3 Falls der Verkäufer die Vorbehaltsware untrennbar mit käuferfremden Sachen vermischt und nach §§ 948, 947 II BGB Alleineigentümer der neuen Sache wird, überträgt er schon jetzt anteilmäßig Miteigentum an uns.
7.4 Der Verkäufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich für uns.
7.5 An in unserem Auftrage gefertigten Werkzeugen behalten wir uns das Eigentum vor. Der Verkäufer darf sie nur zur Herstellung der von uns bestellten Waren einsetzen und muss sie zum Neuwert gegen die üblichen Risiken versichern. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten muss er auf seine Kosten durchführen lassen. Störfälle sind uns sofort anzuzeigen.

8. Gewerbliche Schutzrechte und Nutzungsrechte
8.1 Soweit in unserem Auftrag Abbildungen, Zeichnungen, Produktbeschreibungen, Datenblätter oder sonstige Unterlagen entstanden oder hergestellt worden sind, überträgt der Verkäufer hiermit die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie Schutzrechte auf uns.
8.2 Die für uns erstellten Arbeitsergebnisse dürfen ausschließlich durch uns veröffentlicht werden.
8.3 Wenn Dritte aufgrund der Benutzung der Leistung durch uns Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten gegen uns geltend machen, muss der Verkäufer die erforderlichen Abwehr- und außergerichtlichen Maßnahmen zur Rechtsverteidigung ergreifen. Der Verkäufer stellt uns ferner von allen Aufwendungen und Schäden frei, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

9. Ein – und Ausfuhrbeschränkungen
Vor Vertragsabschluss hat uns der Lieferant etwaige durch ihn oder uns einzuholende behördliche Genehmigungen und bestehende Meldepflichten im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr und dem Betreiben des Liefergegenstandes schriftlich anzuzeigen und die ECCN – Nummern sowie ggf. eine bestehende Klassifizierung schriftlich bekannt zu geben. Mit der Lieferung hat der Lieferant eine Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft nach der Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 in der jeweils gültigen Fassung schriftlich abzugeben.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
10.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Verkäufer gilt ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Verkäufer unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten wird an unserem Geschäftssitz begründet. Jedoch können wir den Verkäufer auch vor den Gerichten seines allgemeinen Gerichtsstandes verklagen.
11. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die Bedingungen im Übrigen voll wirksam.


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Letzte Aktualisierung: 05.11.2016
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